Auf der Webseite von T3N wurde ein Thema aufgegriffen, das wir auch schon vor einiger Zeit angesprochen hatten.

Beim Teilen über den Facebook Share Button werden auch kleine Vorschaubilder generiert. Auch wenn diese von freien Bildern auf der eigenen Webseite erzeugt werden, sollte ein Blick auf die Nutzungsrechte geworfen werden.

Fast alle Fotografen stellen ihre Bilder zur freien Verfügung unter der Bedingung einer Namensnennung. Die geschieht nicht bei den Facebook Vorschaubildern und ist daher Abmahnfähig.

Was kann man tun?

Generell nur Bilder aus eigener Quelle nehmen. Generell Vorschaubilder beim Teilen von Artikeln auf anderen Sozialen Netzten löschen.

Leider ist für die Gesetzgebung in Deutschland das Internet immer noch Neuland – aus dem Grund sind diese Abmahnmethoden überhaupt möglich.

Bis sich hier etwas tut muss man leider Vorsicht walten lassen. Vorsichtige empfehlen 10% des Online-Etats für Abmahngebühren einzuplanen.