IMAG0470Solange der Gesetzgeber Abmahnungen als Einnahmequelle ermöglicht, sollte jeder damit rechnen, dass eine solche ins Haus flattert.

Das einzige, was hilft: Geben Sie niemanden die Möglichkeit, eine Abmahnung zu schicken. schützt, keine Gründe für eine Abmahnung liefern!  Aktueller Rat: Kontrollieren Sie die Impressi Ihrer sozialen Medienseiten. Facebook, twitter, youtube und google+ müssen, wenn Unternehmen dargestellt werden, ein Impressum aufweisen.

Dabei langt es  nicht, das Impressum zum Beispiel im „Info“-Bereich der Facebook Seite aufzunehmen.  Nehmen Sie das Impressum in die Info-Box der Seite auf! (Anleitung wie das Feld auf der Fan-Page zu bearbeiten ist gibt es hier!)

Nach der Rechtsprechung kann das Impressum auf einer externen Seite dargestellt sein. Wenn Sie also einen Blog und eine Facebook Seite betreiben, können Sie auf das Impressum Ihrer Unternehmenspräsenz verweisen. Dort muss dann allerdings auch der Hinweis stehen, für welche Seiten dieses Impressum noch gültig ist.

Noch ein Tipp:  Der URL Shortener Service bit.ly bietet die Möglichkeit,sein eventuell etwas lang geratenes Link zu kürzen. Damit dies auch leichter memorierbar ist (für alle die Kryptologie nicht als Hobby betreiben) – kann dieses gekürzte Link auch nach eigenem Gusto anpassen. Wenn die Buchstabenkombination noch nicht vergeben ist wird diese sofort aktualisiert.

bit_ly

Ganz nebenbei kann man sich dort auch noch die Statistik aufrufen – und nein, wir haben keine Aktienanteile an diesem Dienst! ;)

Noch ein Hinweis: Es gibt auch Apps, die ein Impressum anbieten. Bevor Sie eine solche App zum Beispiel für Facebook nutzen wollen, stellen Sie sicher, dass diese auch auf mobilen Endgeräten funktioniert bzw. sichtbar ist. Wenn nicht, dann eher den beschriebenen Weg gehen!

*Investieren Sie in Beratung!