Sehr geehrter Herr XXX,

da Sie Ihr Fahrzeug B- XX-1234  seit längerer Zeit nicht mehr aufgetankt haben, gehen wir davon aus, dass Sie dies nicht mehr nutzen möchten. Wir haben daher Ihren Nutzungsvertrag über den Gebrauch von öffentlichen Straßenland vor einigen Tagen durch Zusendung einer SMS gekündigt. Ihr Vertrag endet zum 16.03,2011. Das heißt, Sie können nicht mehr fahren  und können nicht mehr öffentliche Straßen nutzen.

Falls Sie Ihr Fahrzeug weiter nutzen möchten, tanken Sie bitte bis 16.03.2011′ Ihr Fahrzeug auf( Mindestens 150 Liter Super E10) . Nach Auftankung  wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.

Auftanken können Sie hier: Tankautomaten Shop, Tankautomaten -Fachhandel, Tankautomaten der Deutschen Posts Einzelhandel, Drogerien Kioske und Tankstellen sowie Tankautomaten der Sparkassen, Postbank, Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Dieses Schreiben wurde mit Stand vom 20.02.2011 erstellt. Sollten Sie zwischenzeitlich aufgetankt haben, betrachten Sie dieses Schreiben und unsere Kündigung als gegenstandslos. Nach Beendigung Ihres Nutzungsvertrag haben Sie weiterhin die Möglichkeit, mit uns innerhalb eines Monats ab Beendigungsdatum die Fortsetzung zu vereinbaren und den Nutzungsvertrag wieder aktivieren zu lassen. Rufen Sie dazu bitte vom Festnetz unseren Kundenservice an: 0180 3 xxxxxx

Undenkbar so etwas? Wenn das Auto länger nicht genutzt wird droht die Zwangsverschrottung!

Ganz so stimmt es natürlich nicht – nur der Brief ist echt, aber statt Fahrzeug handelt es sich hier um einen Mobilfunkvertrag. Wenn das Handy längere Zeit nicht „aufgetankt“ wurde kann man sich entscheiden ob man dies – unnötigerweise – auflädt oder ob man die Kündigung des Vertrages zulässt.

Vielleicht sollten Produkte die längere Zeit nicht „redesigned“ wurden auch aus dem Verkehr gezogen werden?