leistungsschutzrechtOnline Bilddatenbanken sind eine feine Sache! Bieten diese doch zum einen Fotographen eine Plattform um auf ihre Bilder aufmerksam zu machen, zum anderen kann man aus einer schier endlos erscheinenden Vielfalt Bilder – zum Teil kostenfrei – zur Nutzung finden.
Wäre da nicht Facebook! Zuckerbergs Plattform verlangt nämlich nach umfangreichen Nutzungsrechten.
Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

Der Haken liegt bei unterlizensierbar! Auch wenn Bilder aus einer der Fotodatenbanken (auch Creative Common Licenses fallen darunter) ins Web gestellt werden und – nicht unbedingt man selbst – verlinkt diesen Beitrag auf Facebook, dann wird ein Thumbnail generiert. Zu den Nutzungsbedingungen von Facebook.
Das ausdörrende Feld der Abmahnungen auf den manch Anwalt sich leidlich genährt hat bietet hier also wieder einen neuen Weidegrund.
Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen kein Bildmaterial aus irgendwelchen Datenbanken wie pixelio etc. zu nutzen. Wir verdienen unser Geld mit kreativen Leistungen und haben weder Zeit noch Energie geschweige denn Motivation  dieses Minenfeld zu entschärfen.
Wenn die Wasserfluten abgelaufen sind wäre dies eine Aufgabe die sich unsere Politiker widmen könnten, damit das Internet in  Deutschland das bleibt als das wir es schätzen – eine frei zugängliche Plattform auf der man sich unbeschwert bewegen und informieren kann, ohne Gefahr zu laufen von Abmahnwellen davon gespült zu werden.