Das Berliner Förderprogramm Design Transfer Bonus unterstützt den Transfer von Design Know-how von Unternehmen der Designbranche, die technologieorientierte Produkte oder Dienstleistungen entwickeln.
Ziel dieser Förderung ist die möglichst frühzeitige und anwendungsorientierte Einbindung der Gestaltungskompetenz in den Innovationsprozess von KMU. Durch die Kooperation zwischen der Designbranche und KMUs soll die regionale Kompetenz gestärkt und der Eintritt in internationale Märkte initiiert bzw. unterstützt werden.
Das Förderungsprojekt ist verlängert worden, Anträge können noch bis zum 31. März 2013 gestellt werden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU*) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin deren Projekt oder Dienstleistung einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist.
Das Unternehmen muss rechtlich selbständig und die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.
* KMU sind gemäß der EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro, die sich zu weniger als 25% des Kapitals in Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die ihrerseits diese Bedingungen nicht erfüllen (Ausnahme z. B. institutionelle Anleger).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Designprojekte und -maßnahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. zur qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen. Die Designprojekte und -maßnahmen müssen einen Bezug zur angewandten Forschung und Entwicklung ausweisen.
Gefördert werden nur Dienstleistungen von Unternehmen der Designbranche, die rechtlich unabhängig vom antragstellenden Unternehmen sind oder von Hochschulen. Die Dienstleister müssen eine ausgewiesene Designkompetenz besitzen und ihren Sitz in Berlin oder Brandenburg haben. Die beauftragten Unternehmen, dazu gehören auch Einzelunternehmen, müssen über Erfahrung und Sachkompetenz verfügen; diese ist durch mindestens eine Referenz in einem vergleichbaren Gebiet nachzuweisen.
Es sind die zur Erbringung der Transferleistung erforderlichen Ausgabenpositionen (z. B. Personal, Material, Nutzungsentgelt) bis zur maximalen Höhe des vorher als angemessen anerkannten Projektvolumens, maximal die in der Förderrichtlinie unter Standardvariante genannten Beträge, förderfähig.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Zuschuss in Höhe von 70 % des Auftragsvolumens, jedoch maximal 15.000 Euro.Gefördert werden die Ausgaben für externe Entwurfsarbeiten sowie für weitere Leistungen des Designs wie Beratung, Konzeption, Projekt- und Designmanagement, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten. Dazu gehört auch das Interface- und Interactiondesign für neue softwarebasierte Produkte und Verfahren sowie Service Design.
Messe- und Ausstellungsdesign wird nur dann gefördert, wenn das Ziel ein selbständiges, wiederverwendbares Produkt ist. Das Design von Werbemitteln und Internetseiten wird nicht gefördert.
Der Design Transfer Bonus kann mit jeweils klar voneinander abgegrenzten Projekten mehrfach beantragt werden.
Fördervoraussetzungen
- KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
- Gewerbliche Unternehmen mit vorwiegend überregionalem Absatz, die nach den aktuell geltenden Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionale Wirtschaftsstruktur« förderfähige Tätigkeit ausüben
- z.B. Maschinen, technische Geräte / Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen / Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik / Formen, Modelle, Werkzeuge / Datenbe- und -verarbeitung / Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
- Gefördert werden Dienstleistungen von selbständigen Unternehmen der Designbranche oder von Hochschulen mit ausgewiesener Designkompetenz mit Sitz in Berlin oder Brandenburg.
- Designleistungen und -maßnahmen müssen einen Bezug zur angewandten Forschung und Entwicklung aufweisen
- Welche designerischen Tätigkeiten im Einzelnen gefördert werden können >siehe Vergütungstarifvertrag Design der Allianz deutscher Designer (AGD) vom 26.4.2011. Die dort unter Nr. 134 – 143 aufgeführten Tätigkeiten gelten beispielhaft als zuschussfähig, soweit die Produkte innovativ sind
- Finanzierung des Gesamtvorhabens muss gesichert sein
- Inanspruchnahme von De-minimis-Beihilfen darf in einem Dreijahreszeitraum nicht 200.000 Euro überschreiten Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein